
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Zahlungs- und
Lieferbedingungen.
Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
Änderungen, Ergänzungen und/oder Nebenabreden bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Verzicht auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erklärt werden.
2. Angebote
/ Ausführung
Alle
unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere
Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Aufträge
gelten als angenommen, wenn von uns schriftliche Bestätigung erteilt bzw. die
Lieferung ausgeführt und angenommen worden ist.
Eingehende Bestellungen werden im Rahmen des regulären Geschäftsganges und unserer
üblichen Geschäftszeit ausgeliefert.
3. Lieferung
Die
Lieferungen erfolgen zu unserer jeweils aktuell gültigen Preisliste zuzüglich
der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und Lieferpauschale sofern nichts
anderes vereinbart ist.
Die
Lieferung auf Kommission, d.h. Vereinbarung von Rückgaberecht
für alle Waren beispielsweise nach Veranstaltungen, ist kostenlos, wenn
mindestens die Hälfte der bestellten Warenmenge verkauft bzw. abgenommen wird.
Bei Rückführung von mehr als 50% der bestellten Waren berechnen wir eine Be-arbeitungspauschale
von 1,50 € je volle zurückgeführte Kiste.
Bei von
uns nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen,
behördlicher Maßnahmen, höherer Gewalt sowie saison-bedingter Übernachfrage,
sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. In diesem Fall
verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung.
Ferner sind wir bei oben genannten Lieferstörungen oder bei fälligen und nicht
bezahlten Rechnungen von unseren Kunden von der Lieferung befreit.
4. Gewährleistung
Beanstandungen
hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde sowie
hinsichtlich der Arten und Sorten der gelieferten Waren, sind unverzüglich bei
Empfang geltend zu machen.
Andere
erkennbare Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung; nicht
erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach ihrem Erkennen,
schriftlich geltend zu machen. Anderenfalls ist die Geltendmachung
ausgeschlossen. Entscheidend ist der Eingang der Mängelrüge bei uns.
Bei
berechtigten Mängelrügen kann der Kunde als Nacherfüllung nur Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen.
5. Haftung
Wir
haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder eigenen
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen.
Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs,
insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder
unerlaubter Handlung.
Die
vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
6. Zahlungsbedingungen
Die
Zahlung aller Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar, ohne jeden Abzug und
nur an uns bzw. unsere schriftlich bevollmächtigten Mitarbeiter zu erfolgen.
Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch
Schecks, Banklastschriften, Abbuchungen oder Wechsel gilt die Zahlung als mit
dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt.
Rücklastschriftgebühren und damit verbundene Kosten gehen zu
Lasten des Kunden.
Der
Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen
in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Lieferung der
Ware zahlt.
Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender
Ansprüche ohne Nachweis Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozent über dem
Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens
sind wir berechtigt, diesen zu verlangen. Der Kunde ist berechtigt, uns
nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
Gerät
der Kunde in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet
sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere
Zahlungseinstellung und Insolvenz des Kunden sowie
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden) sind wir berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlungen oder
Sicherheiten auszuführen.
Soweit
der Kunde sich im Verzug befindet, sind wir berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung
des Kunden, seine Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens
und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden.
Der
Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
gegen unsere Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
7. Leergut
Paletten,
Rollcontainer, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, usw. (mit Ausnahme aller
Einweggebinde) werden dem Kunden nur leihweise zur vorübergehenden
bestimmungsgemäßen Benutzung überlassen. Jede dem Verwendungszweck
widersprechende Verfügung über das Leergut, insbesondere seine Verpfändung
sowie jede missbräuchliche
Benutzung, ist unzulässig.
Alle
Ansprüche des Kunden, die sich aus der Überlassung des Leergutes einem Dritten
gegenüber ergeben, gelten im Augenblick des Entstehens einschließlich aller
Sicherungsrechte an uns abgetreten. Der Kunde hat im Fall einer Inanspruchnahme
des Leergutes durch einen Dritten bei sich oder seinem Kunden uns unverzüglich
zu informieren und alle zur Freigabe notwendigen Maßnahmen vorzunehmen. Der
Kunde ist zur unverzüglichen Rückgabe des Leergutes in einwandfreiem Zustand
verpflichtet.
Wir behalten uns vor, unangemessen hohe Mehrrückgaben von
Leergut zu verweigern.
Für das Leergut wird Pfandgeld nach unseren jeweils gültigen Sätzen erhoben, es ist sogleich mit
der Rechnung zu bezahlen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns gegen den
Kunden zustehenden oder noch entstehenden Forderungen einschließlich aller
Nebenforderungen (bei Zahlung durch Scheck, Banklastschrift, Abbuchungen oder
Wechsel bis zu deren Gutschrift) unser Eigentum. Bei mehreren Forderungen oder
laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die
Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bereits bezahlt sind.
Der Kunde ist berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die ihm
gelieferte Vorbehaltsware an Dritte zu veräußern.
9. Bundesdatenschutz
Gemäß
Bundesdatenschutzgesetzt sind wir verpflichtet, bekannt zugeben, dass sämtliche
Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfasst,
gespeichert und verarbeitet werden.
Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1
Bundesdatenschutzgesetz.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort
für unsere sämtliche Lieferverpflichtungen und für alle Zahlungs- und sonstigen
Vertragspflichten beider Parteien ist der Sitz der Betriebsstätte des
Unternehmens.
Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten - auch für Wechsel und Scheckklagen - ist
Bielefeld.
11. Sonstiges
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Zahlungs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Oerlinghausen
2008